Ziel im Visier
Deutscher Schützenbund e.V. - DSB
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Welche speziellen Vorteile haben Sie als Mitglied
im Deutschen Schützenbund?

Eine ganze Menge. Und wir bemühen uns, Ihnen immer mehr zu bieten. Durch Ihre Mitgliedschaft in einem Schießsport- und Bogensportverein haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, finanzielle Vergünstigungen für Ihren Verein oder für sich privat zu nutzen. Was das im Einzelnen ist? Aktuell können wir Ihnen folgende Vorteile nennen:


Schützenwesen als immaterielles Kulturerbe

Seit Dezember 2015 haben unter anderem Volkstanz, die manuelle Glasfertigung und das Choralsingen etwas mit dem deutschen Schützenwesen gemeinsam – sie alle hat die deutsche UNESCO-Kommission als immaterielles Kulturerbe ausgezeichnet. Wer das als Verein zeigen möchte, kann mit einem entsprechenden Schild darauf hinweisen.

Zur Seite: "Deutsches Schützenwesen als immaterielles Kulturerbe"
 

BogenSportWelt

Die BogenSportWelt unterstützt die DSB-Vereine bei der Ausstattung mit Bögen und Zubehör in den Aktivitäten im Bereich Bogen zur Mitgliederentwicklung durch speziell abgestimmte DSB-Bogensets für die unetrschiedlichen Bedürfnisse der Vereine mit reduzierten Preisen.

So gelangen sie zu den DSB-Bogensets:

Melden Sie sich über „Mein Konto“ im Onlineshop auf www.bogensportwelt.de mit Ihren Vereinskundendaten an.

Geben Sie in der oberen Menüleiste im Feld „Produkt suchen“ den Suchbegriff „DSB-Sets“ ein und drücken Sie anschließend die ENTER-Taste.

Wählen Sie ein oder mehrere Sets entsprechend Ihrer Anforderungen aus und legen Sie diese in den Warenkorb. Die angezeigten Preise beinhalten bereits den Vereinsrabatt von 10%. Geben Sie nun am Ende Ihres Bestellvorgangs den ZiV-Couponcode in das Feld „Coupon einlösen“ ein, um den zusätzlich den DSB-Bonus von über 5% Rabatt auf das ausgewählte DSB-Set zu erhalten.

Diesen ZIV-Couponcode erhalten Sie per Mail am Ende der Anmeldung als DSB-Bogensportverein mit Interesse an einer Schul- oder Betriebssportkooperation.

Das Extra für Bogensportvereine:

Bogensportvereine gewährt die BogenSportWelt exklusiv und dauerhaft einen Rabatt von 10% für Online-Shop-Bestellungen über www.bogensportwelt.de. Um diesen Vorteil nutzen zu können, ist die Einrichtung eines Vereinskundenkontos notwendig.
 
Sie haben noch kein Vereinskundenkonto bei Bogensportwelt.de ? - So geht`s:
Interessierte Bogensportvereine senden bitte Ihre Anfrage per Mail an Lars Köhler unter lars@bogensportwelt.de. Geben Sie bitte die Kontaktdaten des Vereins und einen Ansprechpartner an. Mit einem Auszug aus dem Vereinsregister weisen Sie Ihren Vereinsstatus nach. 
Noch einfacher geht es so: Sie haben alle vorgenannten Angaben auf Ihrer Vereins-Homepage hinterlegt? Dann ist in Ihrer Anfrage die Angabe der Webadresse des Vereins ausreichend.
Ist das Vereinskundenkonto bei BogenSportWelt.de angelegt und der 10% Rabatt für nachfolgende Vereinsbestellungen dort hinterlegt, wird dieser bei Bestellungen im Online-Shop direkt vom Rechnungsbetrag abgezogen.

Sollten Sie Fragen zum Material oder zu Ihrer Bestellung haben, wird die BogenSportWelt Sie an der Bestellhotline unter +49(0)3971-241 960 oder unter service@bogensportwelt.de gerne beraten. 


Grundsätzlich steht Ihnen für eine Beratung aber auch Steffi Prause im Vorfeld Ihrer Bestellung gerne zur Verfügung.  
 
Nun steht Ihrem Engagement im Bogensport nichts mehr im Wege.
"Alle ins Gold!!!"   
 
Weitere Informationen zum Set-Angebot und zum Bogensport finden Sie in den beiden Handouts.

Der Förderkreis Wurfscheibe Nationalmannschaft verlost auch in 2017 eine Krieghoff K-80 Flinte  

Ziehen Sie das "große Los" - Sie fördern und gewinnen

Die passionierte Jägerin und Sportschützin aus dem letzten Jahr war völlig überrascht als Gerhard Furnier, Vizepräsident Sport, ihr die glückliche Botschaft am Telefon mitteilte, dass soeben Ihr Glücklos gezogen wurde.

Aber auch in diesem Jahr hat wieder ein Gewinner die Chance eine hochwertige K-80 Flinte aus dem Hause Krieghoff sein Eigen zu nennen, wenn die Lotterie des Förderkreises Nationalmannschaft Wurfscheibe in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schützenbund in die 5. Runde geht.

Der Reinerlös der Lose soll auch diesmal zur Finanzierung von Trainingseinheiten der Flinten-Nationalmannschaften im Nachwuchsbereich verwendet werden. Unter anderem sollen damit zusätzliche Startplätze bei internationalen Maßnahmen wahrgenommen und so weitere internationale Einsätze für die jungen Flintenschützen ermöglicht werden.

Neben der edlen K-80 Flinte mit Vintage-Gravur, Standardschaftholz, Wechselchokes aus Titan und verstellbaren Schaftrücken im Wert von ca. 12.000 Euro, gibt es in diesem Jahr viele weitere attraktive Preise zu gewinnen, u.a. persönliche Trainerstunden, Teilnahme bei Turnieren, 10 Jahresabonnements der Zeitschrift „Die Flinte“ oder Munitionspreise.

Der Verkauf der insgesamt 500 Lose läuft bereits. Senden Sie eine E-Mail mit Namen, Adresse und Telefonnummer an lotterie@dsb.de oder melden Sie sich telefonisch bei Nadine Büchholz unter 0611/4680722. Weitere Informationen und alle Preise finden Sie unter:

www.fk-wurfscheibe.de

Die Ziehung der Gewinnerlose erfolgt am 27. August 2017 gegen 15:00 Uhr im Rahmen der Deutschen Meisterschaften im Sportschießen auf der Olympia-Schießanlage in Garching-Hochbrück.

Ein herzliches Dankschön geht bereits jetzt an die Mitglieder des Förderkreises Wurfscheibe, für das Engagement und die Unterstützung der Verlosung, ganz besonders an das Unternehmen Krieghoff für die Spende der K-80 Flinte.

Sportlich verreisen zu besten Preisen

Der DOSB hat unter dem Motto: "Gemeinsam geht mehr" mit HRS eine Kooperation geschlossen, von der auch die Mitglieder des Deutschen Schützenbundes profitieren können.

Buchen Sie Ihre nächsten Hotelzimmer über den HRS Button auf unserer Homepage und Sie erhalten günstige Konditionen für Ihre nächste Reise.

Gerne können auch Sie in ihren Landesverbänden, Kreisen und Vereinen, diesen Link (www.hrs.de/web3/?client=de__dsa&customerId=1039131073) (Achtung: zwischen de und dsa sind zwei Unterstriche) übernehmen und bei sich auf die Homepage setzten.

So können möglichst viele DSB-Mitglieder von den attraktiven Preisen profitieren.

Werden auch Sie zum Lebensretter mit DSB und Philips

Der plötzliche Herztod ist die häufigste Todesursache in Deutschland. Jede Minute ohne Defibrillation sinkt die Chance zu überleben um 8 bis 10 Prozent. Gerade auch in Ihrem Verein kann ein Defibrillator Leben retten!

Philips, der Weltmarktführer bei automatisierten, externen Defibrillatoren sowie der Deutsche Schützenbund haben gemeinsam ein attraktives Angebot entwickelt, damit auch Sie zum Lebensretter im Verein werden können. Dabei stehen zwei Geräte zur Auswahl, der HeartStart HS1 für die Indoornutzung sowie HeartStart Frx zum Einsatz im Freien (strahlwassergeschützt und staubdicht). Beide Defibrillatoren sind mittels Sprachanleitung einfach und sicher zu bedienen - auch von Laien. Selbstverständlich findet eine Erstinbetriebnahme und eine Ersteinweisung bei Ihnen vor Ort im Verein statt, damit Sie sich jederzeit auf Ihren Lebensretter verlassen können.

Besonders attraktiv ist für viele Vereine die Servicemiete. Damit erhalten Sie den HeartStart HS1 bereits ab 34,95 Euro monatlich (netto). Enthalten sind alle Austauschteile des Geräts. Zugleich fallen keine Kosten für Wartung und Service an. Bei einem Defekt erfolgt ein Austausch innerhalb von 48 Stunden. Updates am Geräte werden durch einen Poolaustausch vorgenommen, so dass Sie stets ein funktionstüchtiges Gerät in Ihrem Verein verfügbar haben.

Sorgen Sie vor und retten Sie Leben! Alle weiteren Details sowie den Vertrag zur Servicemiete eines Philips-Defibrillators für DSB-Mitglieder finden Sie in der ausführlichen Broschüre.

Infobroschüre - Gesundheit im Visier (Laiendefibrillatoren)

DSB, Gothaer und Roland legen spezielle Rechtsschutzversicherung vor

Ein exklusives Angebot konnte der Deutsche Schützenbund für seine Mitglieder erreichen: Für nur zehn Euro pro Kalenderjahr bietet die Gothaer Generalagentur Axel Franck eine Rechtsschutzversicherung an, die speziell auf die Bedürfnisse von Schützinnen und Schützen zugeschnitten ist. Dabei erfolgt der Abschluss der Versicherung mit wenigen Klicks im Internet, bezahlt wird per Überweisung.

Diese spezielle Schützen-Rechtsschutzversicherung entstand in Zusammenarbeit zwischen der Gothaer Versicherung, der ROLAND Rechtschutz-Versicherungs-AG sowie dem Deutschen Schützenbund. An den Verhandlungen über die genauen Versicherungsdetails waren unter anderem auch Rechtsanwalt Klaus Seeger, Ehrenmitglied des Deutschen Schützenbundes, sowie DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim (Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D.) beteiligt. Beide Juristen sind ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des Waffenrechts und verfügen über eine langjährige Erfahrung gerade bei waffenrechtlichen Detailfragen. So umfasst diese neue Rechtsschutzversicherung den Verwaltungs- und Strafrechtsschutz (auch im vorgerichtlichen Bereich) bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro je Versicherungsfall. Dabei fällt keine Selbstbeteiligung an.

Der Verwaltungsrechtsschutz regelt die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wegen der Versagung, der Rücknahme, des Widerrufs von waffen- und munitionsrechtlichen Erlaubnissen sowie zur Abwehr behördlicher Auflagen und behördlichen Vorgehens gem. §§ 5, 6, 7, 8, 9 (Abs. 2),10, 11, 12 (Abs. 1-4), 13, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 26, 27 (Abs. 3-4), 36, 58 Waffengesetz, § 27 Sprengstoffgesetz, § 80 Verwaltungsgerichtsordnung, § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz sowie aus § 15 Bundesjagdgesetz.

Der Strafrechtsschutz regelt wiederum die Verteidigung gegen den Vorwurf, ein strafrechtliches Vergehen oder eine Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit dem Umgang von Waffen, Munition oder Sprengstoff begangen zu haben.

Jürgen Kohlheim unterstrich im Rahmen der Vorstellung dieses Versicherungsangebots: "Das deutsche Waffengesetz ist eines der strengsten weltweit. Da ist es wichtig, Zweifelsfälle und Unstimmigkeiten fundiert ausräumen zu können. Diese neue Rechtsschutzversicherung ist sicherlich ein besonders wichtiges und lohnendes Angebot für alle Schützinnen und Schützen in Deutschland."

Klaus Seeger ergänzte: "Ich freue mich sehr, dass es dem Deutschen Schützenbund, der Gothaer Versicherung mit der Generalagentur Franck und Roland Rechtsschutz gelungen ist, ein so attraktives Paket speziell für die Mitglieder in den Schützenvereinen zu schnüren - und das für gerade einmal 10 Euro pro Kalenderjahr, schließlich kostet dem Rechtssuchenden die Inanspruchnahme eines Anwalts in der Regel mindestens 500 Euro."
Unter diesem Link www.franck.gothaer.de (Rubrik "Speziell für Schützen") können die genauen Versicherungsdetails abgerufen sowie der Abschluss der Rechtsschutzversicherung vorgenommen werden. Pro Kalenderjahr wird ein Beitrag in Höhe von 10 Euro erhoben.

Gothaer Versicherung
Axel Franck
Westfalendamm 78
44141 Dortmund
Telefon : 0231 5801485-2
Telefax : 0231 5801485-3

 

Datei in neuem Fenster öffnen Inhalte der Rechtsschutzversicherung auf einem Blick - zum Aushang im Vereinsheim geeignet.

PKW-Angebote von Europrice

EuroPrice Consulting ist der spezielle Einkaufsdienstleister, wenn es um Einsparungen beim Kauf von Neufahrzeugen geht. Im Rahmen der Kooperation mit dem Verband bietet EuroPrice Consulting den Mitgliedern die Möglichkeit, Neufahrzeuge zu attraktiven Sonderkonditionen zu beziehen.

Durch die langjährige Zusammenarbeit mit der Automobilindustrie, als auch mit zahlreichen großen Autohäusern, Finanzierungs- und Leasinggesellschaften, liegen die Preisnachlässe bei Pkws bis zu 30,00%. In Ausnahmefällen sogar bis 40,00%. Verfügbar sind 36 verschiedene Marken mit allen gängigen Modellen und freier Konfiguration der Fahrzeuge. Sowohl bei privater als auch bei gewerblicher Zulassung sind Barkauf, Leasing oder Finanzierung möglich.

Das Angebot gilt übrigens nicht nur für die Mitglieder und Mitarbeiter/innen des Verbandes. Auch die Familienangehörigen können von diesem Service profitieren.

Für weitere Informationen steht Ihnen das Team der EuroPrice Consulting gerne zur Verfügung. Bitte nennen Sie bei der Kontaktaufnahme direkt unseren Verband als Referenz. Ein Formular für konkrete Anfragen steht als PDF-Dokument zum Download bereit.

Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Björn Freystedt
Telefon: (02506) 3036-0
Telefax: (02506) 3036-19
E-Mail: info@europrice.net
Internet: www.europrice.net

Sie wollen für Ihren Schützenverein ein Fahrzeug anschaffen oder auch privat einen PKW erwerben? Dann nutzen Sie als Mitglied eines Schießsport- und Bogensportvereins im DSB attraktive Preisvorteile beim Autokauf oder Autoleasing nutzen. Wie das geht, erfahren Sie hier und nutzen Sie das Antragsformular!

DB Ticket Lehrveranstaltungen

Wenn ein Mitglied Ihres Vereins mit der Deutschen Bundesbahn zu einer Tagung oder Fortbildung des Deutschen Schützenbundes oder eines Landesverbandes fahren möchte, erhält der Reisende ein besonders günstiges Bahnticket - das entlastet Ihre Vereinskasse.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

IT Spenden abrufbar und Webinare für die Vereine im Deutschen Schützenbund
Dies ist das Ergebnis von Gesprächen, die der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) mit dem Stiftungszentrum führte. Bisher waren Sportvereine nicht förderberechtigt. Auf der IT-Spendenplattform www.stifter-helfen.de stellen Microsoft, Adobe, Cisco Systems, Efficient Elements, Esri, Exclaimer, GiftWorks, Laplink, O&O Software, SAP, SurveyMonkeyund Symantec über 200 aktuelle Produkte als IT-Spende für gemeinnützige Organisationen zur Verfügung.

Die Vereine profitieren von den folgenden Programmänderungen:

  • Die Zahl der für die Bezieher bestellbaren Microsoft-Produkte wurde von sechs auf zehn Titel mit jeweils bis zu 50 Anwenderlizenzen erhöht. Dazu gehören Windows 7, Microsoft Office 2010 und Microsoft SharePoint 2010.
  • Zum Spendenprogramm gehört ein neues „Get Genuine“-Angebot, mit dem die  bezugsberechtigten Vereine sicherstellen, dass ihre bestehenden Computer Originalversionen von Microsofts Betriebssystemen nutzen. Über dieses Angebot können die Vereine ihre Software aktualisieren und auf dem sichersten Stand halten.
  • Die bezugsberechtigten Vereine können Softwarespenden von Microsoft über Stifter-helfen.de nun jederzeit bei Bedarf beantragen, nicht mehr wie zuvor nur einmal jährlich.
  • Stifter-helfen.de stellt den Beziehern über eine Website Informationen über ihre Spenden von Microsoft zur Verfügung. Auf dieser Internetseite können Organisationen ihre Spendenhistorie einsehen und Produkte identifizieren, die sie anfordern können.

Damit die administrativen Kosten gedeckt sind, entrichten die gemeinnützigen Organisationen lediglich eine geringe Verwaltungsgebühr. Die bezugsberechtigten Vereine sparen somit zwischen 90 und 96 Prozent des marktüblichen Verkaufspreises der IT-Produkte.

Informationen zu den individuellen Förderkriterien der einzelnen IT-Stifter sowie den verfügbaren Produkten gibt es auf www.stifter-helfen.de. Außerdem können sich bezugsberechtigten Vereine dort für Produktspenden registrieren.

Melden Sie sich gleich an und beziehen Sie zukünftig direkt die Newsletter von "Stifter Helfen". So können Sie scher sein, dass Sie sämtliche Angebote zu Hard- und Software oder auch für Onlineschulungen für die Nutzung von Produkten rechtzeitig erhalten und für Ihren Verein die besten Produkte beziehen können. Das entlastet definitiv die Vereinskasse und freut Ihren Schatzmeister.
 
Überzeugen Sie Ihren Vorstand mit einem kleinen Infofilm über "Stifter-Helfen" und nutzen Sie die Unterstützung von "Stifter helfen".
 
Auf der Unterseite webinare.stifter-helfen.net werden Beratungen und Webinare von Profis für Non-Profit Organisationen. Das Ziel ist es, dass sich Privatpersonen, Unternehmen und Non-Profits gemeinsam für die Lösung gesellschaftlicher Aufgaben engagieren. Deshalb werden auf diesem Portal viele Pro-bono-Leistungen angeboten: Fach- und Führungskräfte spenden ihre Zeit und beraten Vereine pro-bono, also kostenlos, in professionellen Einzelberatungen oder geben ihr Wissen in online-Seminraen, sog. Webinaren weiter. Fast täglich werden solche Webinare in den Bereichen Recht & Finanzen, Organisation, Fundraising und Kommunikation angeboten.
 
Im Nachgang werden auch die Präsentationen des jeweiligen Webinars digital zur Verfügung gestellt, so dass man im eigenen Verien, dieses Wissen ohne Weiteres im Vorstand oder einer Mitgliederversammlung kommunizieren kann.   

 

Keine Rundfunkgebühr für Schützen- und Bogensportvereine

Am 1. Januar 2013 wurden die GEZ-Gebühren abgeschafft und durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Zur Zahlung des Rundfunkbeitrages sind danach alle Privathaushalte und Unternehmen verpflichtet. Für Unternehmen wird der Beitrag je Betriebsstätte nach Beschäftigtenzahl ermittelt.

Da aus dem Merkblatt für gemeinnützige Vereinigungen nicht zweifelsfrei hervorgeht, ob die Zahlungspflicht auch für Schießstände, Schützenhallen und Vereinshäuser gegeben ist, wurde an die Abteilung Beitragsservice von ARD und ZDF eine entsprechende Anfrage gerichtet.

Hier die erfreuliche Antwort für eingetragene, gemeinnützige Vereine:

„Betriebsstätten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, sind beitragsfrei. Dabei ist die Formulierung „eingerichteter Arbeitsplatz“ nicht gegenständlich zu verstehen. Es ist nicht Voraussetzung, dass bestimmte Einrichtungsgegenstände, wie zum Beispiel ein Schreibtisch, vorhanden sind. Es handelt sich auch dann um einen eingerichteten Arbeitsplatz, wenn in der Betriebsstätte mit einer gewissen Dauer und Regelmäßigkeit gearbeitet wird. Werden in der Betriebsstätte nur gelegentlich Tätigkeiten ausgeführt, besteht keine Beitragspflicht. Sind ausschließlich ehrenamtliche Mitglieder beschäftigt, besteht keine Beitragspflicht.“

Auch geringfügig Beschäftigte gelten demnach nicht als Mitarbeiter. Vereine, die seit Jahren den Rundfunkbeitrag zahlen, sollten sich mit dem Beitragsservice ARD und ZDF in Verbindung setzen.

Weiter wurde ausgeführt:

"§ 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) besagt:

Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
(1) Im nicht privaten Bereich ist für jede Betriebsstätte von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag nach Maßgabe der folgenden Staffelung zu entrichten. Die Hohe des zu leistenden Rundfunkbeitrags bemisst sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten und betragt für eine Betriebsstätte

1. mit keinem oder bis acht Beschäftigten ein Drittel des Rundfunkbeitrags,
2. mit neun bis 19 Beschäftigten einen Rundfunkbeitrag,
3. mit 20 bis 49 Beschäftigten zwei Rundfunkbeiträge,
4. mit 50 bis 249 Beschäftigten fünf Rundfunkbeiträge,
5. mit 250 bis 499 Beschäftigten zehn Rundfunkbeiträge,
6. mit 500 bis 999 Beschäftigten 20 Rundfunkbeiträge,
7. mit 1.000 bis 4.999 Beschäftigten 40 Rundfunkbeiträge,
8. mit 5.000 bis 9.999 Beschäftigten 80 Rundfunkbeiträge,
9. mit 10.000 bis 19.999 Beschäftigten 120 Rundfunkbeiträge und
10. mit 20.000 oder mehr Beschäftigten 180 Rundfunkbeiträge.

(2) Unbeschadet der Beitragspflicht f ür Betriebsstätten nach Absatz 1 ist jeweils ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu entrichten vom

1. Inhaber einer Betriebsstätte für jedes darin befindliche Hotel- und Gästezimmer und
für jede Ferienwohnung zur vorübergehenden entgeltlichen Beherbergung Dritter ab
der zweiten Raumeinheit und

2. Inhaber eines Kraftfahrzeugs (Beitragsschuldner) für jedes zugelassene Kraftfahrzeug,
das zu gewerblichen Zwecken oder einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit oder
zu gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken des Inhabers genutzt wird; auf den Umfang
der Nutzung zu diesen Zweck kommt es nicht an; Kraftfahrzeuge sind Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Omnibusse; ausgenommen sind Omnibusse, die für den öffentlichen Personennahverkehr nach § 2 des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs eingesetzt werden.

Ein Rundfunkbeitrag nach Satz 1 Nr. 2 ist nicht zu entrichten für jeweils ein Kraftfahrzeug
für jede beitragspflichtige Betriebsstätte des Inhabers.

(3) Für jede Betriebsstätte folgender Einrichtungen gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass
höchstens ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist:

1. gemeinnützige Einrichtungen für behinderte Menschen, insbesondere Heime, Ausbildungsstätten
oder Werkstätten für behinderte Menschen,
2. gemeinnützige Einrichtungen der Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Achtes Buch des Sozialgesetzbuches),
3. gemeinnützige Einrichtungen für Suchtkranke, der Altenhilfe, für Nichtsesshafte und
Durchwandererheime,
4. eingetragene gemeinnützige Vereine und Stiftungen,
5. öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen, staatlich genehmigte oder
anerkannte Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen, soweit sie auf gemeinnütziger
Grundlage arbeiten, sowie Hochschulen nach dem Hochschulrahmengesetz und
6. Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz.

Damit ist auch die Beitragspflicht für auf die Einrichtung zugelassene Kraftfahrzeuge abgegolten.
Die Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt auf Verlangen nachzuweisen.

Soweit der Gesetzestext.
Dort heißt es: "für jede Betriebsstätte". Die Definition hierzu: Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die zu nicht ausschließlich privaten Zwecken
bestimmt ist.  Auch eine Fläche innerhalb einer Raumeinheit kann eine Betriebsstätte sein (z. B. Shop in Shop).
Allerdings ist eine weitere Voraussetzung für eine "beitragspflichtige Betriebsstätte", dass ein eingerichteter Arbeitsplatz vorhanden sein muss.
Ohne weitere ausführliche Informationen zum "eingerichteten Arbeitsplatz" kann Folgendes gesagt werden:
Sind in einer Betriebsstätte (hier z.B. Schießstand, Vereinsheim) nur ehrenamtliche Mitarbeiter, z.B. Vereinsmitglieder tätig, so handelt es sich nicht um einen eingerichteten Arbeitsplatz und es besteht keine Beitragspflicht, unabhängig von vorhandenen oder nicht vorhandenen Rundfunkgeräten.

Wird jedoch z.B. der Schießstand durch einen vom Verein sozialversicherungspflichtig Beschäftigten betreut (Hausmeister o.ä.), oder das Vereinsheim ist z.B. an einen Wirt verpachtet, so sind eingerichtete Arbeitsplätze vorhanden und die jeweilige Betriebsstätte ist beitragspflichtig.
Eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitarbeiter führt allerdings nicht zur Beitragspflicht."

Im Klartext bedeutet dies, dass Ihr Verein, sollten die genannten Voraussetzungen vorliegen, keinerlei Rundfunkbeitrag zahlen muss.

Bitte setzen Sie sich zur Befreiung von der Beitragspflicht mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung. Hier finden Sie die jeweiligen Anschriften. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Klärung haben, wenden Sie sich bitte schriftlich an ziel-im-visier@dsb.de. Senden sie usn die letzte Beitragsrechnung, Ihren Antrag auf Befreiung und den abschlägigen Bescheid, Ihren letzten Freistellungsbescheid sowie eine Erklärung, dass Sie in Ihrem Vereinsheim keinen Arbeitsplatz eingerichtet haben. 

Wir setzen uns für Sie ein und helfen Ihnen gerne weiter. 

Zur weiteren Unterstützung stellen wir Ihnen auch gerne ein Musteranschreiben zur Verfügung, welches uns freundlicherweise von Herrn Renner aus Lauf zur Verfügung gestellt wurde.

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Sie kennen ähnliche Vorteilsprogramme, die auch anderen DSB-Vereinen offenstehen? Dann lassen Sie uns das bitte wissen: Wir würden uns sehr über Informationen und Ausschreibungsunterlagen zur Veröffentlichung freuen.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und viel Spaß beim Vorteilenutzen mit „Ziel im Visier – Zukunft Schützenverein“.



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